Kein Auftragsverarbeiter, kein AVV.

Die Antworten für den Datenschutzbeauftragten: Art. 28, Art. 6, Art. 13 DSGVO, Löschfristen.

Warum kein AVV nötig ist

Einen Auftragsverarbeitungsvertrag schließen Sie mit einem Unternehmen, das Daten in Ihrem Auftrag verarbeitet. Onsite läuft auf dem Laptop Ihres Mitarbeiters, und der Hersteller erhält weder Audio noch Text noch Metadaten. Ohne Auftragsverarbeiter greift Art. 28 DSGVO nicht. Ihr Unternehmen bleibt alleiniger Verantwortlicher, und Ihre Regeln für Dokumente auf Firmenrechnern gelten unverändert.

Was beim Verantwortlichen bleibt

  • Eine Aufzeichnung ohne vorherige Zustimmung aller Beteiligten ist nach § 201 StGB strafbar. Rechtsgrundlage ist die Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Onsite startet nie von selbst, fragt vor jedem Meeting und erinnert beim ersten Start daran, dass die Gegenseite zustimmen muss.
  • Die Information nach Art. 13 DSGVO ist ein Satz zu Beginn des Gesprächs.
  • Die Aufbewahrung von Audio legen Sie in den Einstellungen fest: behalten, nach 30 Tagen löschen oder nach der Transkription löschen.
  • Der Zugriff folgt Ihren Berechtigungen für den Dokumente-Ordner. Liegt er in OneDrive, sagt Onsite das in den Einstellungen.

Was der Datenschutzbeauftragte prüft

  • Keine Übermittlung: die Seite für die IT beschreibt den Nachweis per Paketaufzeichnung.
  • Keine Auswertung: keine Redeanteile, keine Stimmung, keine Statistik. Das ist auch die Grundlage für den Betriebsrat.
  • Löschfristen gesetzt, Ordner nicht synchronisiert.
  • Die Nutzer kennen die Einwilligungspflicht.

Eintrag für das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

Verarbeitungstätigkeit: Transkription von Besprechungen mit der Software Onsite.
Zweck: Gesprächsdokumentation. Rechtsgrundlage: Einwilligung der Teilnehmer (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).
Kategorien: Sprachaufnahme, Transkript, Zeitstempel. Empfänger: keine; die Verarbeitung erfolgt
ausschließlich lokal auf dem Endgerät des Nutzers, ohne Auftragsverarbeiter und ohne Drittlandübermittlung.
Löschfrist: Audio [30 Tage | nach Transkription]; Transkripte nach den Regeln für Geschäftsdokumente.

Diese Seite beschreibt, wie Onsite arbeitet. Sie ersetzt keine Rechtsberatung.

Fragen

Häufige Fragen

Brauchen wir für Onsite einen AVV?

Nein. Der Hersteller erhält keine Daten, also gibt es keinen Auftragsverarbeiter. Ihr Unternehmen bleibt alleiniger Verantwortlicher.

Findet eine Drittlandübermittlung statt?

Nein. Audio, Transkript und Suchindex verlassen den Laptop nicht.

Welche Rechtsgrundlage gilt für die Aufzeichnung?

Die Einwilligung der Teilnehmer nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. § 201 StGB verlangt zudem die vorherige Zustimmung aller Beteiligten. Onsite fragt vor jedem Meeting.

Auf dem eigenen Laptop ausprobieren.

14 Tage, voller Funktionsumfang, keine Anmeldung.

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